Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Dienstleistungen und Services von Lukas Krippner Photography, sofern nicht gesondert andere Bedingungen vereinbart wurden.
1 VERTRAGSGEGENSTAND
Neben den in der Auftragsbestätigung, Fotografenvertrag, Beratungsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung im Detail beschriebenen Leistungsinhalt und Umfang gilt folgendes:
1. Vorbehaltlich der genannten inhaltlichen Vorgaben steht die Herstellung der Lichtbildwerke im freien künstlerischen Ermessen des Fotografen. Auch die Art und Weise der Durchführung anderer Dienstleistungen wie Beratung oder Seminare liegen im Ermessen des Auftragnehmer.
2. Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen nach den Bestimmungen der Vereinbarung durch und beachtet hierbei jegliche gesetzliche Vorgaben (insb. Urhebergesetz, Kunsturhebergesetz, Datenschutzgesetz) sowie Auflagen des Auftraggebers.
3. Der Auftragnehmer wird die Bilder nachträglich bearbeiten. Die technischen und künstlerischen Details liegen im Ermessen des Auftragnehmer.
4. Ist das Bildmaterial mangelhaft, insbesondere wenn es nicht den Anforderungen dieses Vertrages entspricht, allgemeine technische oder handwerkliche Mängel aufweist, wird der Auftragnehmer verpflichtet, der Auftraggeberin dies ohne vermeidbaren Verzug mitzuteilen.
Gleiches gilt für Videomaterial und andere Medienerzeugnisse.
2 RECHTE UND PFLICHTEN
1. Das Bild oder sonstiges Medienmaterial soll der auftragenden Person durch Zugriff auf gesicherten Online-Cloud Speicher zur Verfügung gestellt werden. Genutzt wird hierfür der Cloud-Dienst „Microsoft OneDrive“ oder „Dropbox“. Auf die Datenschutzbestimmungen dieser Anbieter wird hingewiesen. Der Auftraggeber kann der Nutzung der benannten Dienste Dritter formlos Widerspruch einlgen. Für entstehende Mehrkosten zur Verwendung eines anderen Cloud-Dienstleister oder eines physischen Speichermedium (USB-Stick, SD-Karte) hat der Auftraggeber aufzukommen.
2. Das Material wird in voller Qualität und ohne Kopierschutz (Wasserzeichen etc.) übermittelt.
3. Der Auftragnehmer hat die Bilder spätestens 7 Tage nach dem vor Ort Termin abzuliefern.
4. Falls der Auftragnehmer diese Frist unverschuldet nicht einhält, setzt die auftragende Person eine Nachfrist von 14 Tagen. Bei deren Nichteinhaltung ist die auftragenden Person zum Vertragsrücktritt ohne Gegenleistung berechtigt.
​
3 DATENSCHUTZ (DSGVO) BEI BILDNISSEN VON PERSONEN UND ANDERER PERSONENBEZOGENER DATEN
Bei der Anfertigung von Fotografien oder Videos von Personen im öffentlichen Raum gelten die Allgemeinen Gesetzte und Bestimmungen. Bei Teilöffentlichen oder Privaten Veranstaltungen des Auftraggeber garantiert dieser dem Auftragnehmer, dass die Anwesenden mit der Anfertigung und weiteren verarbeitung von Fotografien oder Videos ihrer Person einverstanden sind. Sollten Personen ausdrücklich Widerspruch gegen die Abbildung und weiteren Verarbeitung Ihrer Person einlegen, wird dies in jedem Fall durch den Auftragnehmer beachtet. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auch über Personen zu informieren, welche im Vorfeld ausdrücklich Widerspruch, gegen die die Abbildung und weiteren Verarbeitung von Bildnissen Ihrer Person, eingelegt haben.
4 RECHTSEINRÄUMUNG
1. Der Auftragnehmer räumt der auftragenden natürlichen Person oder der juristischen Person ein exklusives, vollständiges, ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht begrenztes, Nutzungs- und Verwertungsrecht. Dieses Recht gilt ab Zahlungseingang und verwirkt nicht.
Dieses Recht umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:
Vervielfältigungsrecht, insbesondere zur:
-
Verwendung von Bild- Tonträgern
-
Speicherung auf physischen Speichermedien aller Art
-
Speicherung auf Datenbanken und Cloud-Systemen
Das Verbreitungsrecht, insbesondere zur:
-
Verwendung für Druckmedien wie beispielsweise Flyer, Plakate, Banner, Bücher, Kataloge, Zeitschriften usw. als Einzelausgabe oder mehrfache Ausgabe und weitere Nutzung dieser Art.
Das Ausstellungs-, Vortrags-, Vorführungs-, und Aufführrecht sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen und öffentlicher Zugänglichmachung, um Präsentationen des Werkes jeglicher Art zu ermöglichen.
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere zur:
-
Speicherung, Bereitstellung sowie der weiteren Verwendung in Datenbanken, allgemeinen Verwendung im Internet, wie beispielsweise auf Webseiten und in Web-Publikationen.
-
Verwendung in sozialen Netzwerken (beispielsweise auf Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, Twitter etc.)
Das Bearbeitungsrecht
-
Verwendung in Filmen, Videos und allen weiteren Formen von bewegten Bildern.
-
Nicht gestattet ist die Bearbeitung von Weißabgleich, Tonwert, Präsenz und Farben der Bilder (z.B. durch Instagram-Filter) und öffentliche Zugänglichmachung. Eine Konvertierung in schwarz-weiß ist gestattet.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Fotografien als Referenz für die Kundenakquisition im Portfolio auf seiner Webseite und den mit dem Gewerbe verknüpften Instagram Konten „lukaskrippner“ und „lukaskrippner.photography“ zu verwenden. Die Veröffentlichung auf anderen Plattformen ist außerhalb dieses Vertrages mit dem Auftraggeber abzusprechen.
5 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Auftragnehmer versichert, dass er allein berechtigt ist, über die in § 3 dieses Vertrages genannten Rechte an dem Bildmaterial uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen.
2. Sofern der Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Verletzung von Gesetzen oder eine Verletzung der Rechte Dritter hat, wird er die Auftraggeberin hierüber unverzüglich unterrichten und gegebenenfalls das Bildmaterial in entsprechender Form anpassen.
6 VERGÜTUNG
1. Für die vereinbarte zu erbringende Leistung erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung.
2. Die Zahlung erfolgt nach erbrachter Leistung, spätestens aber 30 Tage nach Eingang der Rechnung. Ausschlaggebend ist hierbei das Datum auf der Rechnung.
3. Weitere vertragserfüllende Kosten sind zu erbringen, sofern diese Vereinbart wurden.
4. Der Auftragnehmer erhält die Vergütung per Überweisung. Eine Barzahlung ist nach Absprache möglich.
7 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber der auftraggebenden Person zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern.
8 VERTRAGSDAUER
1. Der Vertrag ist gültig, sobald Auftraggeber und die auftraggebende Person ein von der Gegenseite unterschriebenes Exemplar des Vertrages oder Vereinbarung erhalten haben. Eine digitale Version genügt. Der Vertrag gilt unbefristet.
2. Durch Kündigung wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet. Eine Kündigung ist nicht mehr möglich, sobald der Vertragsgenstand durch eine Partei ganz oder teilweise erfüllt wurde. Es gilt eine Kündigungsfrist von 7 Werktagen vor dem Tag an dem dem der Vertragsinhalt ganz oder teilweise erfüllt werden soll. Wird diese Frist für eine Kündigung unterschritten, hat der Auftrageber 20 % der Vereinbarten Vergütung zu entrichten. Ist die Vereinbarung erst innerhalb der zuvor beschriebenen Frist zustande gekommen, findet die regelung unmittelbar Anwendung.
9 HAFTUNG
1. Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss. Kein Haftungsausschluss wird für folgende Situationen vereinbart:
-
Vorsätzlich verursachte Schaden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern.
-
Grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern.
-
Leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der auftraggebenden Person in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Fotografien beizustehen. Insbesondere wird der Auftragnehmer der Auftraggeberin alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.
3. Hiermit verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin:
-
Die Fotografien nicht später als zum vereinbarten Termin fertigzustellen und zu übergeben.
-
Die Fotografien nicht unberechtigt zu nutzen oder weiterzugeben.
10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Streitfall wird das Amtsgericht Bergheim als Gerichtsstand vereinbart.